«Viele hoffen, doch noch normal sterben zu können»

10.09.20

Danke fürs Teilen.
Freitodbegleiterin bei Exit

Erica Tanner (69) ist Freitodbegleiterin bei Exit. Sie holt gerne ein Palliative-Care-Team zu einem sterbewilligen Menschen und kann problemlos akzeptieren, wenn dieser sein Leben doch nicht selbst beenden will.

«Es ist ein stressiger Weg, mit Exit zu gehen. Das nimmt niemand auf die leichte Schulter. Wenn wir gerufen werden, liegt der Sterbewunsch eines Menschen auf dem Tisch. Er hat einen inneren Prozess absolviert. Bei den Angehörigen und Bezugspersonen beginnt der Prozess erst. Es gibt wohl in den meisten Familien jemanden, der diesen Weg nicht gut findet. Wir müssen im Dialog bleiben

Vielen Personen, die sich für den Freitod entschieden haben, haben eine Art Tunnelblick und sie wollen alles zügig über die Bühne bringen. Einige fragen bereits bei meinem ersten Besuch: Haben Sie das Zeug dabei? Aber so schnell geht es natürlich nicht. In der Regel dauern unsere Begleitungen drei bis vier Wochen. Wir führen Gespräche, in denen wir prüfen, ob das Gegenüber urteilsfähig ist, sein Todeswunsch gut überlegt, nicht beeinflusst von anderen und dauerhaft ist. Wir zeigen Alternativen auf: Eine der wichtigsten ist sicher die Palliative Care. Meiner Meinung nach sollte eigentlich der Hausarzt oder die Hausärztin auf diese Möglichkeit hinweisen.

Bei einer Frau, die ich seither regelmässig besuche, wird Exit vermutlich nicht mehr nötig sein.

Die wichtigste Voraussetzung, dass Exit dem Sterbewunsch stattgibt, ist natürlich, dass jemand schwerkrank ist, seine Beschwerden unerträglich sind oder er seine Behinderung als unzumutbar empfindet. Ein Sonderfall stellt immer noch der Freitod bei einer Demenz dar: Demenzbetroffene müssen gehen, wenn es ihnen vergleichsweise noch gut geht. Und auch die Freitodbegleitung bei einer psychischen Krankheit kann erst nach einem langen Abklärungsprozess stattfinden. Übrigens gilt für alle Patientinnen und Patienten: Haben sie unter anderem auch eine psychiatrische Diagnose, zum Beispiel eine klinische Altersdepression, muss nebst einem Arzt zusätzlich ein Psychiater den Sterbewunsch prüfen.

Ich habe kürzlich zwei Menschen bei einem ambulanten Palliative-Care-Team angemeldet, weil sie in einem so desolaten Zustand, medizinisch derart unterversorgt, waren. Bei einer Frau, die ich seither regelmässig besuche, wird Exit vermutlich nicht mehr nötig sein. Sie wird jetzt von Palliaviva betreut und ist in eine Caring Community eingebettet. Ich finde das gut. Der Freitod ist niemals leicht gewählt. Der andere Herr wurde von einem Stadtzürcher Palliativ-Team gut betreut und hat trotzdem den Freitod gewählt.

Trotzdem frage ich mich manchmal: Muss ein Mensch jetzt wirklich noch drei Wochen länger leiden? Was bringt das?

Exit und Palliative Care schliessen sich nicht aus. Wir haben dasselbe Ziel: ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Viele der von mir betreuten Patientinnen und Patienten hoffen immer noch auf einen natürlichen Tod, sie sagen: Vielleicht kann ich doch normal sterben.

Ich verstehe, dass Fachpersonen der Palliative Care sich dem Grundsatz verpflichten, den Sterbeprozess nicht zu beschleunigen. Trotzdem frage ich mich manchmal: Muss ein Mensch jetzt wirklich noch drei Wochen länger leiden? Was bringt das?

Ich bin jetzt 69 Jahre alt und seit fünf Jahren Freitodbegleiterin bei Exit. Ich habe erlebt, wie meine Schwiegermutter mit Exit gestorben ist, und fand das gut und würdevoll. Nach meiner Pensionierung in der Bildungsdirektion wollte ich weiterhin etwas Sinnvolles tun. Die Diagnose Hirntumor war für mich wie eine Zäsur, und es war mir klar, dass ich mich als Freitodbegleiterin engagieren will. Ich durchlief die einjährige Ausbildung mit Kursen und Begleitung einer erfahrenen Kollegin. Irgendwann führte nicht mehr sie, sondern ich das Gespräch. Nach dem Jahr muss man eine Eignungsprüfung ablegen.

Ein paar Exit-Pioniere fordern, dass alte, lebensmüde Menschen das todbringende Natrium-Pentobarbital (NaP) selbst in der Apotheke holen könnten, dass sie selbst bestimmen können, wann sie genug gelebt haben.

Pro Fall erhalte ich 650 Franken und habe ungefähr einen Aufwand von 20 Stunden. Gemäss Artikel 115 im Strafgesetz ist der assistierte Suizid erlaubt, wenn sich niemand an der Selbsttötung eines anderen bereichert.

Exit erhält jährlich 3500 Anfragen bezüglich Freitodbegleitung. 2019 wurden 1152 Akten eröffnet und 862 Freitodbegleitungen tatsächlich durchgeführt. Im Schnitt waren diesen Menschen 78 Jahre alt. Ein Drittel litt an Krebs, ein Viertel an Altersgebrechen und Polymorbidität. Das Durchschnittalter steigt, das merken wir auch. Ich habe grad zwei Fälle übernommen, eine Frau und ein Mann, die beide schon 100 Jahre alt sind. Ein paar Exit-Pioniere fordern, dass alte, lebensmüde Menschen das todbringende Natrium-Pentobarbital (NaP) selbst in der Apotheke holen könnten, dass sie selbst bestimmen können, wann sie genug gelebt haben. Diese Diskussionen, die wir auch innerhalb von Exit führen, sind intensiv.

Exit wurde 1982 mit dem Ziel gegründet, dass das Leiden kranker Menschen in der hochtechnisierten Medizin nicht verlängert wird. In diesen fast vierzig Jahren ist die gesellschaftliche Akzeptanz gewachsen. Wir sind heute nicht mehr die Todesengel, sondern 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung befürworten den assistierten Suizid. Ein Sterbezimmer wollen sie in der Regel trotzdem nicht in ihrer Nachbarschaft haben. Exit sucht momentan eine Liegenschaft im Raum Zürich, in der Menschen sterben können, denen dies im Spital oder Pflegeheim verunmöglicht wird. Ein schwieriges Unterfangen.

Ich übernehme das Behördenprozedere mit Polizei und Arzt für die Angehörigen und schicke sie in ein anderes Zimmer.

Übrigens sind die Patientenverfügungen das wichtigere Standbein von Exit als die Freitodbegleitungen. 80‘000 Personen habe ihre Patientenverfügung bei Exit online hinterlegt. Der Verein sieht auch die Suizidprävention und die Förderung der Palliative Care mit einer eigenen Stiftung als seine Aufgabe an.

Vor einem Freitod habe ich viel Papierarbeit zu erledigen. Ich erstelle ein Dossier für den Arzt, der danach kommt, um den Tod festzustellen. Ich erstelle auch ein Dossier für die Polizei, die ebenfalls kommt, weil es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall handelt. Im Kanton Zürich haben wir 2016 einen Ablauf mit der Staatsanwaltschaft definiert. Das heisst, dass das Behördenprozedere immer gleich abläuft: Ich übernehme das für die Angehörigen und schicke sie in ein anderes Zimmer. Sie müssen nicht sehen, wie der Arzt den Verstorbenen noch einmal untersucht, um etwa den genauen Todeszeitpunkt festzustellen.  Der Kriminalbeamte, der die Polizisten begleitet, ruft meistens nach ungefähr vierzig Minuten den Staatsanwalt an, und dieser schliesst das zuvor eröffnete «stille Verfahren» wieder. Die Polizei bietet sogar den Bestatter auf. Ich habe auch schon darauf bestanden, dass die Bestatter den Verstorbenen anziehen, bevor sie ihn hinaustragen. Das gehört für mich auch zur Menschenwürde.

Auch wenn die Zahl der Sterbebegleitungen steigt, muss man sehen: Es sind nur 1,5 Prozent aller Toten, die per assistiertem Suizid aus dem Leben gegangen sind. Wir finden das in Ordnung, der begleitet Freitod soll nicht zum normalen Weg werden, wie wir diese Welt verlassen.»

Hier spenden

Helfen Sie Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Nach oben
Feedback

Vielen Dank für Ihren Besuch

Erfahren Sie auch weiterhin von unseren Neuigkeiten. Jetzt Newsletter abonnieren: